Projektbeschreibungen 2015

Ferienhaussiedlung am Wittensee - FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß für das Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederung“

Amt Hüttener Berge, Groß Wittensee.

Auf einer Konversionsfläche wurde über den B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Klein Wittensee ein Wohnbauprojekt umgesetzt. Im Zuge dessen war der Vorhabensträger verpflichtet, eine Überprüfung des Projektes auf die Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des nahe gelegenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (Wittensee und Flächen angrenzender Niederung) durchzuführen.

Ziel der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung war es, zu ermitteln, ob das Vorhaben als unbedenklich in seinen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des GGB zu beurteilen ist, oder ob eine vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird.

Beschreibung des Schutzgebietes

Das Gebiet liegt etwa 8 km nordöstlich von Rendsburg im Landkreis Rendsburg-Eckernförde im Bundesland Schleswig Holstein. Es befindet sich im Naturraum „Schwansen, Dänischer Wohld und Amt Hütten“ und ist naturräumlich der Haupteinheit D 23, dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland und biogeografisch der kontinentalen Region zuzuordnen.
Der Wittensee wird im Gebietssteckbrief als ein von Natur aus nährstoffarmes, kalkhaltiges Gewässer beschrieben, das aufgrund seines aktuell nährstoffreicheren Zustandes nicht optimal als kalkreicher, nährstoffarmer See ausgebildet ist, obwohl ausgedehnte Bestände von Laichkraut und Armleuchteralgen zur Unterwasservegetation gehören. Die Ufer weisen ausgedehnte Verlandungszonen mit Röhrichtbeständen und z. T. vielen Quellen auf. Des Weiteren treten in den Uferbereichen Feuchtgrünländer sowie Bruch- und Quellwälder mit Erle und Esche auf. Das einbezogene Schirnautal ist eine ausgedehnte Moorniederung. Naturnahe Teilabschnitte in der Au sind mit Vorkommen flutender Vegetation und begleitenden feuchten Hochstaudenfluren ausgebildet. Am südlichen Talrand der Habyer Au befindet sich an einem quellreichen Hang eine kleine Moorwiese mit Vorkommen des Pfeifengrases. Die Lebensraumtypen Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie die prioritären Kalktuffquellen sind ebenfalls im Gebiet nachgewiesen.

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Im Standard-Datenbogen werden 6 Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie angegeben. In folgenden werden dieLebensraumtypen aufgeführt:
  • Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
  • Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
  • Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • Kalktuffquellen (Cratoneurion)
Zudem kommen gemäß aktueller Kartierungen die LRTen Kalkreiche Niedermoore, Waldmeister Buchenwald und Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern vor.

Fazit

Es konnte festgestellt werden, dass ausschließlich die LRTen „Oligo -bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ und „Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern“ im potenziellen Wirkungsbereich des Vorhabens liegen. Durch eine vertiefende Betrachtung konnten Auswirkungen auf diese LRTen ausgeschlossen werden.